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d) Verfahren
- Das Verfahren vor dem Schiedsgericht wird gemäss der Schweizerischen
Zivilprozessordnung durchgeführt (art. 353-398 ZPO).
- Der Gerichtsstand ist am Sitz der zuständigen PBK.
2. Chambre des relations collectives de travail (CRCT) im Kanton Genf
Jeder Entscheid der PBK kann innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Chambre des relations
collectives de travail (CRCT) angefochten werden.
Die CRCT kann als Schlichtungs-, oder als Schiedsinstanz angerufen werden.
Bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen, das seinen Sitz im Ausland oder in einem
anderen Kanton als Genf hat, oder bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, der seinen
Wohnsitz im Ausland oder in einem anderen Kanton als Genf hat, ist der Gerichtsstand am
Sitz der paritätischen Kommission des Ausbaugewerbes.
Art. 52 Konventionalstrafen
1. Die Konventionalstrafen auf dem gesamten Gebiet der Westschweiz werden auf
Grundlage eines Reglements festgelegt, das von der paritätischen Berufskommission des
Westschweizer Ausbaugewerbes erarbeitet wurde.
2. Jede Verletzung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen kann mit einer Busse von
höchstens Fr. 30'000.- pro Verstoss bestraft werden; Schadenersatzforderungen nicht
miteingerechnet. Beläuft sich die Schadensumme auf mehr als Fr. 30'000.-, so ist die PBK
berechtigt, eine höhere Strafe zu verhängen.
3 Im Wiederholungsfalle oder bei schweren Verletzungen der gesamtarbeitsvertraglichen
Bestimmungen kann die Geldstrafe bis auf Fr. 120'000.- erhöht werden. Ist die
Schadenssumme höher als Fr. 120'000.-, so ist die PBK berechtigt, eine noch höhere Strafe
zu verhängen.
4. Die Summe der Strafe kann sofort nach der Feststellung des GAV-Verstosses einkassiert
werden. In diesem Fall wird dem Arbeitgeber eine Quittung ausgestellt, die mit einer
Rechtsmittelbelehrung versehen ist.
Art. 53 Berufsausweis
1. Die kantonalen paritätischen Berufskommissionen können Berufsausweise ausstellen, die
auf der Baustelle getragen werden müssen (Kanton Genf: persönlicher
Identifikationsausweis).
2. Mit dem Ziel die Einhaltung dieses Gesamtarbeitsvertrags zu überwachen, insbesondere die
Beachtung der Vorgaben zu Mindestlohn und Arbeitsbedingungen, die darin enthalten sind,
die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zum
Arbeitnehmerschutz und zu Sozialversicherungen sowie um gegen Schwarzarbeit zu
kämpfen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen, die diesem
Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, zu ermöglichen, wird ein Berufsausweis oder ein
persönlicher Identifikationsausweis eingeführt, den die Unternehmen, die diesem
Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, allen ihren Arbeitnehmern übergeben. Diese Karte
enthält Vor- und Nachnamen des Arbeitnehmers, sein Foto, den Namen seiner Firma, die
Kartennummer, das Ausstellungsdatum, eine Nutzerinterface sowie ein System zur
Echtheitsprüfung. Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer, der diesem