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Vorsorgeeinrichtung und die diesbezüglichen Reglemente sowie die Belege über die
Begleichung der Sozialbeiträge vorzulegen.
c) Sie verhängen Konventionalstrafen gemäss dem Reglement im Sinne von Art. 48 Abs.
4 Bst. g) sowie Kontrollkosten. Stellt sich heraus, dass Vertragsbestimmungen verletzt
worden sind, verpflichtet die PBK die fehlbaren Arbeitgeber, ihnen die den
Arbeitnehmern geschuldeten und nicht ausbezahlten Beträge zu entrichten. Die PKB
schreiben den auffindbaren Arbeitnehmern ihren Ansprich gut.
d) Sie entscheiden, welche Unternehmen dem vorliegenden GAV unterstellt werden.
e) Sie treffen die Massnahmen, die notwendig sind, um die Interessen der dem GAV
unterstellten Berufsgruppen zu wahren.
f) Sie erlassen ein Reglement, in dem die Verwendung der Vollzugskosten- und
Weiterbildungsbeiträge festgelegt wird.
g) Sie ziehen die Vollzugskosten- und Ausbildungs-/ Weiterbildungsbeiträge ein.
h) Sie verwalten die Vollzugskosten- und Ausbildungs-/ Weiterbildungssbeiträge mithilfe
eines Budgets und einer Jahresrechnung.
i) Sie ziehen die Konventionalstrafen ein, wenn nötig auf rechtlichem Weg.
j) Sie können auf Gesuch als Organ für Schlichtung oder aussergerichtliche Einigung für
Streitigkeiten zwischen Personengruppen tätig werden.
k) Sie führen die Weisungen der PBK-SOR aus.
Anmerkung: Die Bst. f), g) und h) gelten nicht für den Kanton Waadt.
3. Finanzierung
Die Verwaltungskosten der PBK werden gemäss den Bestimmungen der kantonalen
Reglemente getragen.
Art. 51 Beschwerdeinstanzen
1. Kantonale Schiedsgerichte
a) Organisation
- Die Vertragsparteien des vorliegenden GAV bestellen 1 oder 2 Schiedsgerichte auf
dem Vertragsgebiet jeder PBK, ausser im Kanton Genf, wo Art. 50 Abs. 2 gilt.
b) Zusammensetzung
- Die kantonalen Schiedsgerichte bestehen aus einem Magistraten mit
abgeschlossener juristischer Ausbildung. Dieser Schiedsrichter waltet alleine,
sekundiert von seinem Gerichtsschreiber.
c) Zuständigkeit
- Jeder Entscheid einer PBK kann innerhalb von 30 Tagen beim kantonalen
Schiedsgericht angefochten werden.
- Das kantonale Schiedsgericht schlichtet Streitigkeiten im Fall von Rekursen gegen
die Entscheide der PBK.
- Das kantonale Schiedsgericht behandelt Beschwerden der PBK gegen die
entsprechenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.