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Kantone FR GE JU JB NE VD VS BL BS TI
Berufstätigkeit
a) Schreinerei, Zimmerei und Möbelschreinerei.
Dazu gehören:
- Herstellung und/oder Anbringung von Holz-,
Holz/Metall- und Kunststofffenstern.
- Reparation und/oder Restauration von
Möbeln.
- Herstellung und/oder Anbringung von
Küchenmöbeln.
- Parqueterie (Verlegen von Parkettböden) als
Nebentätigkeit.
- Skiherstellung.
- Herstellung und/oder Anbringung von Innen-, X X X X X X X
Geschäftseinrichtungen sowie von Sauna-
Anlagen.
- Holzimprägnierung und –behandlung, die von
Schreinereien, Zimmereien,
Möbelschreinereien und von Betrieben der
Möbelfabrikation ausgeführt werden.
- Abbundarbeiten.
- Holzbau.
- Asbestsanierungen, die von Schreinereien,
Zimmereien, Möbelschreinereien und von
Unternehmen der Möbelfabrikation ausgeführt
werden.
b. Glaserei/technische Glaserei (Glasarbeiten
an Gebäuden). Dazu gehören:
- Asbestsanierungen,die von Glasereiunternehmen X X X X X X X X
ausgeführt werden.
c. Gipserei und Malerei. Dazu gehören:
- Staff und dekorative Elemente.
- Herstellung und Anbringung von
Hängedecken und Platten für
Deckenverkleidung.
- Anbringung von Tapeten. X X X X X X X
- Aussenisolation.
- Holzimprägnierung und Verarbeitung
- Sandstrahlarbeiten.
- Asbestsanierungen, die von Gipsereien und
Malereiunternehmen ausgeführt werden.
d. Plattenlegerarbeiten. Dazu gehören:
- Asbestsanierungen, die von X X X X X X X
Plattenlegerunternehmen ausgeführt werden.
e. Dachdeckerei. Dazu gehören alle Arbeiten in der
Gebäudehülle. Dieser Begriff schliesst ein: geneigte
Dächer, Flachdächer, Unterdächer, und
Fassadenbekleidungen (mit dazu gehörendem X X
Unterbau und Wärmedämmung).
- Asbestsanierungen, die von
Dachdeckereiunternehmen ausgeführt
werden.
f. Bodenleger und Parkettleger. Dazu gehören:
- Asbestsanierungen, die von Bodenleger und X X X X X X X X X
Parkettleger ausgeführt werden.