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               GESAMTARBEITSVERTRAG DES AUSBAUGEWERBES DER WESTSCHWEIZ

               Anhang VIII

               Aufwandsentschädigungen für Mahlzeiten


               Art. 1


               Die Bestimmungen von Artikel 23 sollten wie folgt angewendet werden.


               Der Arbeitgeber entscheidet zwischen den folgenden zwei schematisch dargestellten Lösungen:

               Lösung A
               Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, zum Essen in die Werkstatt (oder nach Hause) zurückzukehren.
               In diesem Fall wird das Essensgeld nicht gezahlt, wohl aber die Fahrt des Arbeitnehmers von der Baustelle in die Werkstatt (oder nach Hause).


                                               Fortbewegung    im    Fortbewegung
                      Arbeit auf der Baustelle    von der   Unternehmen    von         Arbeit auf der Baustelle
                                                Baustelle in    festgelegte  der Werkstatt
                                                die Werkstatt  Mittagspause   zur
                                                            Mahlzeit    Baustelle
                                  Bezahlt                    nicht                      Bezahlt
                                                           entschädigt

               Lösung B
               Der Arbeitnehmer wird aufgefordert, auswärts zu essen.
               In diesem Fall wird das Essensgeld (CHF 18.00) gezahlt, aber der Arbeitnehmer verlässt die Baustelle zum Zeitpunkt
               des Beginns der offiziellen Pause und nimmt die Arbeit am Ende der Pause wieder auf (eine eventuelle Anreise geht auf
               seine Kosten und ist Teil der Pause).

                                                             im
                           Arbeit auf der Baustelle      Unternehmen             Arbeit auf der Baustelle
                                                          festgelegte
                                                         Mittagspause
                                                         Mahlzeit CHF
                                Bezahlt                                                Bezahlt
                                                           18.00
                                                           entschädigt



              Le Mont-sur-Lausanne, Sion, Berne et Olten, am 29. September 2023
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