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              GESAMTARBEITSVERTRAG DES AUSBAUGEWERBES DER WESTSCHWEIZ


              Anhang IX

              Jährliche Anpassungen der effektiven Löhne

              Anpassung der Effektivlöhne per 1. Januar 2024

              Die Effektivlöhne per 31. Dezember 2023 aller dem GAV unterstellten
              Arbeitnehmenden werden um CHF 0.70 pro Stunde (177.7h/Monat) erhöht.



              Anpassung der effektiven Löhne am 1. Januar 2025.

              Die Effektivlöhne per 31. Dezember 2024 aller dem GAV unterstellten
              Arbeitnehmenden werden um CHF 0.60 pro Stunde (177.7h/Monat) erhöht.



              Die Anpassungen der Effektivlöhne vom 1. Januar 2026 bis 1. Januar 2028 sind auf der
              Website des Westschweizer Baunebengewerbes zu finden:
              www.secondoeuvreromand.ch




              Le Mont-sur-Lausanne, Sion, Bern und Olten am 29. September 2023
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