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              Art. 6 Verwaltung der Kautionen

              Die PBK-SOR ist befugt, die Verwaltung der Kautionen teilweise oder ganz zu delegieren.


              Art. 7 Gerichtsstand

              Bei Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der PBK-SOR in Le Mont-sur-Lausanne
              zuständig. Es gilt nur das Schweizer Recht.

              Le Mont-sur-Lausanne, Sion, Berne et Olten, am 29. September 2023
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