Page 54 -
P. 54
52
Art. 6 Verwaltung der Kautionen
Die PBK-SOR ist befugt, die Verwaltung der Kautionen teilweise oder ganz zu delegieren.
Art. 7 Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der PBK-SOR in Le Mont-sur-Lausanne
zuständig. Es gilt nur das Schweizer Recht.
Le Mont-sur-Lausanne, Sion, Berne et Olten, am 29. September 2023